EuGH-Urteil: Kommt jetzt die Stechuhr?
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch und vollständig zu erfassen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch und vollständig zu erfassen.
Personalabteilungen sind vom Digitalisierungstrend besonders stark betroffen – auch wenn das nicht allen HR-Verantwortlichen vollständig bewusst ist.
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