Scheinselbstständigkeit: Risikogruppe Freiberufler
Das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit soll Niedriglöhner schützen. Doch für IT-Fachleute und ihre Auftraggeber kann es zur Falle werden.
Das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit soll Niedriglöhner schützen. Doch für IT-Fachleute und ihre Auftraggeber kann es zur Falle werden.
Thorsten Hennig-Thurau, Marketing-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die Grundlagen eines guten Rufs – und was man alles falsch machen kann.
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