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Websites mit Like-Button tragen Mitverantwortung
Wer eine Website mit einem integrierten "Gefällt mir"-Button betreibt, trägt nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die Erhebung und Übermittlung persönlicher Daten an Facebook eine Mitverantwortung. Daher muss er als Betreiber die Besucher der Website auch darüber informieren, und zwar "vor dem Erheben der Daten", heißt es in einem Montag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofs.

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-und-der-like-button-websites-muessen-einwilligung-einholen-a-1279439.html

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